Todesfall
Die Entschädigung im Todesfall ist ausreichend, wenn die Auszahlungen aus der Risikolebensversicherung evtl.bestehende Darlehen tilgt und die individuellen Lebenshaltungskosten der Hinterbliebenen nachhaltig gedeckt sind.
Die Entschädigung im Todesfall ist ausreichend, wenn die Auszahlungen aus der Risikolebensversicherung evtl.bestehende Darlehen tilgt und die individuellen Lebenshaltungskosten der Hinterbliebenen nachhaltig gedeckt sind.