Krankheit
Krankenversicherungsschutz ist unverzichtbar.
Man kann sich freiwillig oder privat krankenversichern oder man ist pflichtversichert.
Entscheidend ist das sog. Jahresarbeitsentgelt und die ausgeübte Tätigkeit. Die Pflichtversicherten können zwischen einer großen Anzahl von Krankenkassen wählen. Alle Kassen haben ein gesetzlich garantiertes Leistungsangebot, d.h. 95 % der Leistungen sind gleich. Unterschiede kann es bei Heil-und Hilfsmitteln, beim Service, bei Erstattung von Naturheilverfahren und speziellen Satzungsleistungen geben.